Manuel Kitzler Baudienstleistungen & Area Verde KG
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Area Verde

Energieausweis >> Ohne Ihn geht nichts mehr...

 

Durch energiesparende und nachhaltige Bauweise soll der zukünftige Energieverbrauch eines Gebäudes und somit auch das Freiwerden von umweltschädlichen Treibhausgasen möglichst gering gehalten werden.

Mit 13. Februar 2009 sind die Novellen zur NÖ Bautechnikverordnung sowie die neue NÖ Gebäudeenergieeffizienzverordnung 2008 in Kraft getreten. Damit ist es nunmehr teils erforderlich, bereits im Baubewilligungsverfahren einen Energieausweis vorzulegen.

Somit ist dieser nicht mehr rein auf Wohnbauförderungsansprüche begrenzt.

Baurecht

Ein Energieausweis für Gebäude ist bei verschiedensten Vorhaben notwendig:

  • beim Neubau von konditionierten (beheizten oder gekühlten) Gebäuden,
  • bei der umfassenden Sanierung von konditionierten Gebäuden mit einer Netto-Grundfläche von mehr als 1000 m² sowie
  • bei der Herstellung konditionierter Netto-Grundflächen ab 50 m² von Gebäuden, wenn diese eigene Nutzungseinheiten bilden.

Vertragsrecht

Bei Verkauf oder in Bestandgabe (Mietvertrag, Pachtvertrag) von Gebäuden oder einzelnen Nutzungsobjekten in diesen Gebäuden ist dem Käufer oder Bestandnehmer (Mieter, Pächter) ein Energieausweis vorzulegen.


Landesförderung + Bundesförderung 2011   

Natürlich ist ein Energieausweis erforderlich um in den Genuss von Landesfördermitteln zu gelangen.

 

Externe Qualitätssicherung durch:

 

 

 

WIR BERECHNEN DEN ENERGIEAUSWEIS UND DIE GESAMTE FÖRDERHÖHE ! ! 

 

 

JETZT UNVERBINDLICH ANFRAGEN!

 

Downloads:

  • Energieausweis Flyer samt Preise: allgemeiner Informationsfolder zum Energieausweis
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KBD | Kitzler Baudienstleistungen & Area Verde KG | 3550 Gobelsburg, Hauptstraße 37A | T 02734/238 63 | office@manuelkitzler.at