Durch energiesparende und nachhaltige Bauweise soll der zukünftige Energieverbrauch eines Gebäudes und somit auch das Freiwerden von umweltschädlichen Treibhausgasen möglichst gering gehalten werden.
Mit 13. Februar 2009 sind die Novellen zur NÖ Bautechnikverordnung sowie die neue NÖ Gebäudeenergieeffizienzverordnung 2008 in Kraft getreten. Damit ist es nunmehr teils erforderlich, bereits im Baubewilligungsverfahren einen Energieausweis vorzulegen.
Somit ist dieser nicht mehr rein auf Wohnbauförderungsansprüche begrenzt.
Baurecht
Ein Energieausweis für Gebäude ist bei verschiedensten Vorhaben notwendig:
Vertragsrecht
Bei Verkauf oder in Bestandgabe (Mietvertrag, Pachtvertrag) von Gebäuden oder einzelnen Nutzungsobjekten in diesen Gebäuden ist dem Käufer oder Bestandnehmer (Mieter, Pächter) ein Energieausweis vorzulegen.
Landesförderung + Bundesförderung 2011 
Natürlich ist ein Energieausweis erforderlich um in den Genuss von Landesfördermitteln zu gelangen.
Externe Qualitätssicherung durch:

WIR BERECHNEN DEN ENERGIEAUSWEIS UND DIE GESAMTE FÖRDERHÖHE ! !
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